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Negative Bewertung bei Google & Co. entfernen - Schnelle Hilfe!
Beleidigung? Verleumdung? Unwahrheit? Ein Stern ohne Bewertungstext? Kein richtiger Name sondern Pseudonym?
Es gibt elegante und weniger elegante Möglichkeiten zur Durchführung eines Löschantrages um eine negative Bewertung bei Google zu entfernen und zu löschen bzw. löschen zu lassen. Die Art ist auch an den Arbeitsaufwandes von mir als Rechtsanwalt gekoppelt. Gerne berate ich Sie und gebe Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Nehmen Sie am Besten online Kontakt mit mir auf, schildern Sie mir Ihr Anliegen und fügen Sie (falls möglich) den Link zur entsprechenden Bewertung hinzu.
Fast alle nutzen sie, fast alle verlassen sich auf sie und genau das macht einen guten Durchschnitt der eigenen Bewertungen so wichtig. Meiner Erfahrung nach wird sich nahezu immer für den Vertragspartner mit dem besseren Bewertungsdurchschnitt entschieden und solche unter 4 Sternen werden meistens gar nicht berücksichtigt.
Dementsprechend ist es ärgerlich, wenn sich 1-Sternebewertungen häufen, da diese den Gesamtdurchschnitt immens senken. Berücksichtigt man nun noch die Anzahl der Personen, die eine einzige negative Bewertung betrachten, so kann man sich vorstellen, wie viele potentielle Vertragspartner einem entgehen.
Google-Bewertungen / Online-Bewertungen löschen
Können alle Bewertungen angegriffen und in der Folge gelöscht bzw. entfernt werden?
Auch Unternehmen können negative Bewertungen angreifen
Eigene Durchführung des Löschantrags verläuft oft im Sande
Google hat ein größeres Interesse daran, dass seine Nutzer zufrieden sind und frei ihre Bewertungen abgeben können als an der Löschung abgegebener Bewertungen. Dementsprechend reagiert Google oft überhaupt nicht, wenn ein Löschantrag nicht durch einen Rechtsanwalt eingereicht und dadurch Druck ausgeübt wird.
Auch ein Schreiben an die Hamburger Niederlassung von Google ist sinnlos, da diese Niederlassung nicht für die Bewertungen zuständig ist.
Es bestehen meiner Erfahrung nach sehr gute Aussichten auf Löschung von negativen Bewertungen, vor allem wenn es sich um abgegebene Bewertungen mit lediglich einem Stern ohne Bewertungstext, von Nutzern mit Fantasienamen/Pseudonymen oder Bewertungen mit beleidigendem/Verlemudenden Inhalten handelt.
FAQ zur Löschung von negativen Bewertungen z.B. bei Google
Welche Bewertungen kann ich angreifen? | Die Antwort darauf basiert auf meiner Erfahrung. Meines Erachtens bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Durchführung eines Löschantrages bei:
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Welche Erfahrung haben Sie?
| Ich habe bereits eine Vielzahl von Löschanträgen durchgeführt und war bisher in einer hohen Anzahl aller Fälle erfolgreich. |
Bezahlt meine Rechtsschutzversicherung?
| Gerne kläre ich für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. |
Wie lange dauert die Entfernung? | Im Erfolgsfall kann es 1-2 Wochen dauern, manchmal aber auch wesentlich länger. Ich versichere Ihnen jedoch, dass ich mein Bestes gebe, damit eine Bewertung schnellstmöglichst entfernt wird. |
Eine Vielzahl an Bewertungen wurden bereits aufgrund meines Vorgehens entfernt
Ich bin ein dynamischer und moderner Rechtsanwalt und erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrganges im IT-Recht sowie Mitgründer eines Startups im Bereich Legal Tech.
Ich habe Erfahrung mit der Durchführung von Löschanträgen und es wurde bereits eine Vielzahl an Bewertungen aufgrund meines Vorgehens gelöscht.
Sie können auch eine Nachricht über das Kontaktformular oder per E-Mail übermitteln oder den für Sie kostenlosen Service der WebAkte nutzen (falls möglich mit dem entsprechenden Link zur Bewertung). Ich kontaktiere Sie dann gerne telefonisch, per E-Mail oder über die WebAkte.
"Als dynamischer und moderner Rechtsanwalt in Nürnberg und erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrganges im IT-Recht sowie Mitgründer eines Start-Up im Bereich Legal Tech berate und helfe ich Ihnen gerne bei einer negativen Bewertung z.B. bei Google und auf anderen Portalen. Ich habe in meiner Nürnberger Anwaltskanzlei den Schwerpunkt auf Internetrecht und auf die damit korrespondierenden Rechtsgebiete gelegt. Negative Onlinebewertung bei z.B. Google, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung / Filesharing, IT-Recht, Urheber-/Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht - Kontaktieren Sie mich gerne auf den herkömmlichen Wegen oder nutzen Sie die Möglichkeit der Übermittlung per entsprechendem Onlineformular & die damit einhergehende kostenfreie* Ersteinschätzung."
*Bei Übermittlung per Onlineformular, vgl. "Anwaltliche Gebühren"; an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen kann eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden nicht gewährleistet werden.
*²Ausgenommen Abrechnung nach Gegenstandswert gemäß´Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei Übernahme durch Rechtsschutzversicherung.